RS Vwgh 1993/5/11 89/14/0284

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §150;
BAO §184;
BAO §288 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend Erhöhung der Umsätze durch Hinzurechnung von Kalkulationsdifferenzen, die der Prüfer in SEINEN UNTERLAGEN zwar als Sicherheitszuschläge bezeichnet hat, aus dem von ihm erstatteten Bericht und aus den im Berufungsverfahren von der Behörde und vom Abgabepflichtigen verwendeten Ausdrücken "Kalkulation" bzw "Kalkulationsunterlagen" klar hervorgeht, daß es sich um auf Grund von Kalkulationen errechnete Umsatzerhöhungen handelt. Eine in diesem Zusammenhang vom Abgabepflichtigen geltend gemachte Verletzung des Parteiengehörs liegt somit nicht vor. Eine Verletzung der Begründungspflicht liegt im konkreten Fall ebenfalls nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140284.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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