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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen betreffend Erhöhung der Umsätze durch Hinzurechnung von Kalkulationsdifferenzen, die der Prüfer in SEINEN UNTERLAGEN zwar als Sicherheitszuschläge bezeichnet hat, aus dem von ihm erstatteten Bericht und aus den im Berufungsverfahren von der Behörde und vom Abgabepflichtigen verwendeten Ausdrücken "Kalkulation" bzw "Kalkulationsunterlagen" klar hervorgeht, daß es sich um auf Grund von Kalkulationen errechnete Umsatzerhöhungen handelt. Eine in diesem Zusammenhang vom Abgabepflichtigen geltend gemachte Verletzung des Parteiengehörs liegt somit nicht vor. Eine Verletzung der Begründungspflicht liegt im konkreten Fall ebenfalls nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140284.X04Im RIS seit
20.11.2000