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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §52;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des jeweiligen Transportes der bei Bewirtschaftung des Fischereibetriebes benötigten Geräte zum und vom Einsatzort und der Erforderlichkeit der geplanten baulichen Anlagen zur Aufbewahrung der Geräte in der Nähe des Ortes ihrer Benützung im Sinne des § 25 Abs 3 Stmk ROG ist durch einen geeigneten Amtssachverständigen die Frage zu klären, wie oft und in welchem Umfang bei der Bewirtschaftung des Betriebes die jeweiligen Geräte benötigt werden, sowie welche Ausmaße diese Geräte aufweisen und welche Fahrzeuge zum Transport dieser Geräte an dem Ort ihrer Verwendung erforderlich bzw geeignet sind (Hinweis E 28.1.1993, 92/06/0189).
Schlagworte
KarenzurlaubsgeldEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060015.X04Im RIS seit
03.05.2001