RS Vwgh 1993/5/13 93/06/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1993
beobachten
merken

Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
ROG Stmk 1974 §25 Abs2;
ROG Stmk 1974 §25 Abs3;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des jeweiligen Transportes der bei Bewirtschaftung des Fischereibetriebes benötigten Geräte zum und vom Einsatzort und der Erforderlichkeit der geplanten baulichen Anlagen zur Aufbewahrung der Geräte in der Nähe des Ortes ihrer Benützung im Sinne des § 25 Abs 3 Stmk ROG ist durch einen geeigneten Amtssachverständigen die Frage zu klären, wie oft und in welchem Umfang bei der Bewirtschaftung des Betriebes die jeweiligen Geräte benötigt werden, sowie welche Ausmaße diese Geräte aufweisen und welche Fahrzeuge zum Transport dieser Geräte an dem Ort ihrer Verwendung erforderlich bzw geeignet sind (Hinweis E 28.1.1993, 92/06/0189).

Schlagworte

Karenzurlaubsgeld

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060015.X04

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten