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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wurde nur ein Geschoß bewilligt und ist die darüber hinausgehende Bauführung jedenfalls konsenslos, ist ein diesbezüglicher Beseitigungsauftrag insoweit ausreichend bestimmt, als er sich auf die "Obergeschoße" des Anbaues bezieht, ohne die Anzahl dieser Obergeschoße zu nennen.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060001.X01Im RIS seit
03.05.2001