Index
L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/04/09 91/06/0197 1Stammrechtssatz
Den Widmungsbezeichnungen eines Flächenwidmungsplanes ist stets jener Inhalt zu unterstellen, der ihm nach jenen gesetzlichen Bestimmungen zukam, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des jeweiligen Flächenwidmungsplanes in Geltung gestanden sind (Hinweis E 23.4.1987, 86/06/0081, BauSlg 911).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991060007.X01Im RIS seit
11.07.2001