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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §48 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/10/0020 7Stammrechtssatz
Der Betrieb einer öff Apotheke ist nur auf Grund einer Konzession zulässig (§ 99 Abs 1 ApG), die bei Gesellschaften in der Hand des iSd § 12 Abs 2 ApG beteiligten und Verfügungsbefugten Gesellschafters liegen muß. Betreiber des Apothekenunternehmens ist die Gesellschaft, ihm werden Rechte und Pflichten aus dem Betrieb zugerechnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991100214.X02Im RIS seit
11.07.2001