RS Vwgh 1993/5/17 91/10/0214

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Veröffentlicht am 17.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §48 Abs2;
AVG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/10/0020 7

Stammrechtssatz

Der Betrieb einer öff Apotheke ist nur auf Grund einer Konzession zulässig (§ 99 Abs 1 ApG), die bei Gesellschaften in der Hand des iSd § 12 Abs 2 ApG beteiligten und Verfügungsbefugten Gesellschafters liegen muß. Betreiber des Apothekenunternehmens ist die Gesellschaft, ihm werden Rechte und Pflichten aus dem Betrieb zugerechnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100214.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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