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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 5Stammrechtssatz
Die Frage, ob ein Produkt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient, sohin - objektiv gesehen - geeignet ist, die im § 1 Abs 1 Z 1 bis 5 AMG beschriebenen Wirkungen hervorzurufen bzw Funktionen zu erfüllen, ist nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft zu lösen (hier: Nachtkerzenölkapseln).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100066.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009