RS Vwgh 1993/5/17 92/10/0374

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1993
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Weder § 172 Abs 6 ForstG 1975 noch eine sonstige Bestimmung des ForstG 1975 sehen eine Frist vor, nach deren Verstreichen ein Wiederbewaldungsauftrag unzulässig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100374.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten