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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgRechtssatz
VfGH; Gegen Entscheidungen des VfGH, auch gegen seine Beschlüsse, ist kein Rechtsmittel zulässig; die Entscheidungen sind vielmehr - abgesehen von den Fällen der §§33 und 34 VerfGG - endgültig
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B540.1986Dokumentnummer
JFR_10139074_86B00540_01