RS Vwgh 1993/5/17 91/10/0214

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Veröffentlicht am 17.05.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §12 Abs2;
ApG 1907 §48 Abs2;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die enge Verflechtung zwischen Konzessionsinhaber und Personengesellschaft sowie die Stellung des Konzessionsinhabers in der Personengesellschaft lassen es geboten erscheinen, eine vom Konzessionsinhaber erhobene Beschwerde der Personengesellschaft zuzurechnen, sofern nicht im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine solche Zurechnung ausschließen, wie etwa eine ausdrückliche Erklärung des Konzessionsinhabers, die Beschwerde nicht namens der Personengesellschaft erheben zu wollen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100214.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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