RS Vwgh 1993/5/18 93/11/0074

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Veröffentlicht am 18.05.1993
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

StbG 1985 §20;
WehrG 1990 §36 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Harmonisierungspflicht iSd § 36 Abs 2 Z 2 WehrG 1990 kann schon VOR der Feststellung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen einsetzen. Als ein solcher früherer Zeitpunkt gilt insbesondere der Erhalt eines Bescheides, mit dem die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft iSd § 20 StbG 1985 zugesichert wird (Hinweis E 22.1.1991, 90/11/0068, 0074). Bereits auf Grund des dadurch erlangten Grades der Gewißheit, daß seinem Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft stattgegeben wird, besteht die angesprochene Harmonisierungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110074.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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