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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
Wurde dem Bf zufolge begangener Alkoholdelikte die Lenkerberechtigung bereits zweimal (hier jeweils für die Dauer von 18 Monaten) entzogen, so zeigt dies seine Neigung zur Begehung solcher Delikte auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110234.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017