RS Vwgh 1993/5/18 93/11/0013

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Veröffentlicht am 18.05.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §67d;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn auch die Einholung einer förmlichen Gegenschrift in einem Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist, so hat der betreffende unabhängige Verwaltungssenat im Falle der Erstattung einer Gegenschrift die Pflicht, diese dem Berufungswerber zur Kenntnis zu bringen und ihm damit Gelegenheit zu geben, zu deren Inhalt ein Vorbringen zu erstatten.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110013.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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