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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Geht die Berufungsbehörde von der fehlenden Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens aus, während das Finanzamt dem Schuldnachlaß die Sanierungseignung abgesprochen hat, hat sie dem Steuerpflichtigen Parteiengehör zu gewähren, da durch diese geänderte Auffassung andere Sachverhaltselemente entscheidungsrelevant werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130252.X04Im RIS seit
20.11.2000