RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0252

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs2;
EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Geht die Berufungsbehörde von der fehlenden Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens aus, während das Finanzamt dem Schuldnachlaß die Sanierungseignung abgesprochen hat, hat sie dem Steuerpflichtigen Parteiengehör zu gewähren, da durch diese geänderte Auffassung andere Sachverhaltselemente entscheidungsrelevant werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130252.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten