RS Vwgh 1993/5/19 92/09/0031

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §20;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Nichtanwendbarkeit des § 21 VStG allein kann für die Frage, ob nicht die Voraussetzungen für die außerordentliche Milderung der Strafe nach § 20 VStG gegeben sind, nichts gewonnen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090031.X07

Im RIS seit

19.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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