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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine Ähnlichkeit zum Berufsbild eines Wirtschaftstreuhänders wird auch nicht durch den Umstand begründet, daß der Abgabepflichtige nach Anzeigen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wegen unbefugter Berufsausübung wiederholt bestraft worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130269.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011