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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;Rechtssatz
Bei dem nach § 1 Abs 2 VStG anzustellenden Günstigkeitsvergleich kommt es nur auf die die Strafe betreffenden Bestimmungen, nicht auf das (vom Beschuldigten nicht näher konkretisierte) "Umfeld" an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090031.X05Im RIS seit
19.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011