RS Vwgh 1993/5/19 92/09/0031

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450 ;
VStG §1 Abs2;

Rechtssatz

Bei dem nach § 1 Abs 2 VStG anzustellenden Günstigkeitsvergleich kommt es nur auf die die Strafe betreffenden Bestimmungen, nicht auf das (vom Beschuldigten nicht näher konkretisierte) "Umfeld" an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090031.X05

Im RIS seit

19.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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