RS Vwgh 1993/5/19 93/09/0020

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;

Rechtssatz

Allein der Umstand, daß es sich bei dem Antragsteller um einen "privaten Dienstgeber" handelt, schließt es nicht aus, ihm auf der Grundlage des § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG die beantragte Beschäftigungsbewilligung zu erteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090020.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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