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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1445;Rechtssatz
Bei Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen ist die für den früheren Geschäftsführer und nunmehrigen Einzelunternehmer gebildete Pensionsrückstellung infolge Vereinigung von Gläubigerstellung und Schuldnerstellung in einer Person gewinnerhöhend aufzulösen. Der durch den Wegfall der Verbindlichkeit einkommensteuerrechtlich entstehende Gewinn stellt gemäß Art IV § 1 Abs 4 GmbHÄG 1980 einen begünstigten Übergangsgewinn iSd § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1972 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130006.X01Im RIS seit
21.06.2001