RS Vwgh 1993/5/19 92/13/0269

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23;
EStG 1972 §25;

Rechtssatz

Die Art einer Tätigkeit ist für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit selbständig oder unselbständig ausgeübt wird, nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130269.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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