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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23;Rechtssatz
Die Art einer Tätigkeit ist für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit selbständig oder unselbständig ausgeübt wird, nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130269.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011