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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ersetzt die Abgabenbehörde zweiter Instanz in der Berufungsentscheidung ein Steuersubjekt (hier den vom Finanzamt herangezogenen Betrieb gewerblicher Art einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts beurteilten Personalvertretung) durch ein anderes Steuersubjekt (hier die nichtrechtsfähige Personenvereinigung einer Belegschaft), nimmt sie damit eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihr nicht zukommt. Diese Unzuständigkeit der belangten Behörde führt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides, wenn sie in der Beschwerde nicht geltend gemacht wurde.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130169.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2014