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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1Stammrechtssatz
Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis die künftige Einhaltung der in Betracht kommenden allgemeinen und besonderen lohnrechtlichen und arbeitsrechtlichen (die seit der Nov BGBl 1988/231 auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschr mitumfassen) Vorschr, insb der gesetzlichen, satzungsgemäßen und kollektivvertraglichen Bestimmungen sowie jener der Arbeitsverfassung und des Arbeitnehmerschutzes, als zweifelhaft erscheinen lassen (Hinweis E 21.1.1988, 87/09/0236).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090034.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009