RS Vwgh 1993/5/19 91/13/0022

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §14;
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
EStG 1972 §24 Abs1;

Rechtssatz

Für den Typus des Einzelhandelsunternehmens stellt das Warenlager im Regelfall eine wesentliche Grundlage des Betriebes derart dar, daß das Unterbleiben seiner Übergabe an den Erwerber der Einrichtungen entscheidend gegen die rechtliche Beurteilung eines Betriebserwerbes spricht (Hinweis E 26.5.1964, 1713/62; E 21.11.1990, 90/13/0145; E 13.3.1991, 87/13/0190; E 3.11.1992, 89/14/0098). Dies gilt jedoch nicht für ein solches Warenlager, das sich aus rasch verderblicher Ware zusammensetzt. Erfordert die rasche Verderblichkeit der angeschafften und wiederveräußerten Waren ihren schnellen Umsatz, dann muß in der Beurteilung der Wesentlichkeit der Betriebsgrundlagen die Bedeutung des zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen und übergebenen Warenbestandes gegenüber anderen das Wesen eines lebenden Betriebs determinierenden Faktoren in den Hintergrund treten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130022.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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