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DenkmalschutzNorm
BauPolG Slbg 1973Beachte
Rechtssatz
Der Erlassung eines Auftrages nach § 7 Abs 1 DMSG setzt tatbestandsmäßig voraus
1) Den Bestand eines Denkmales, dessen Erhaltung gemäß § 3 DMSG als im öffentlichen Interesse festgestellt ist oder das kraft gesetzlicher Vermutung unter Schutz gestellt ist (§ 2 DMSG).
2) Einen Antrag des Bundesdenkmalamtes an die zuständige Behörde.
3) Ein Zuwiderhandeln gegen die sich aus § 4 bis § 6 DMSG normierten Verpflichtungen, mit dem die Gefahr der Zerstörung, Veränderung oder Veräußerung verbunden ist.
4) Eine wesentliche Schädigung des Interesses der Denkmalpflege durch diese Gefahrensituation.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989090005.X01Im RIS seit
01.04.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022