RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0155

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §140;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Weder die gesetzliche Unterhaltspflicht gemäß § 140 ABGB noch eine sittliche Pflicht gebieten den Eltern, ihr Kind an einer ausländischen Hochschule studieren zu lassen, wenn das gewählte Studium mit wesentlich geringeren Kosten auch an einer inländischen Hochschule absolviert werden kann (Hinweis E 20.9.1983, 81/14/0181, E 4.3.1986, 85/14/0164). Zur Beantwortung der Frage, ob ein Auslandsstudium im Vergleich zur Ausbildung am Wohnort mit höheren Kosten verbunden ist, ist nicht auf die gesamtwirtschaftlichen Aufwendungen für einen österreichischen Studienplatz, sondern auf die Belastung abzustellen, die den Abgabepflichtigen als Unterhaltsschuldner trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130155.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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