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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag (betreffend ein Kleinstgrundstück mit einer Quelle) gemäß §4 Abs1 und 2 sowie §6 Abs1 litc und e; rechtmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Grundverkehrsbehörde - kein Entzug des gesetzlichen Richters; Quelle soll der Wasserversorgung der Ferienwohnungen der Bf. dienen - denkmögliche Annahme des Versagungstatbestandes des §6 Abs1 litc; denkmögliche Annahme des Widerspruches zu §6 Abs1 lite; keine Willkür; kein Kostenzuspruch an den Beteiligten - keine zweckdienliche Rechtsverteidigung
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B212.1985Dokumentnummer
JFR_10139073_85B00212_01