RS Vwgh 1993/5/19 92/09/0316

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Es entspricht nicht der bei der Beweiswürdigung erforderlichen Schlüssigkeit, den Denkgesetzen bzw dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut, daß die dem Beschuldigten angelasteten Äußerungen bei der Anwesenheit einer ganzen Reihe von Personen tatsächlich nur von jeweils einem Bediensteten, der nicht einmal der Betroffene gewesen ist, gehört worden sind und sonst von keinem anderen Bediensteten, obwohl keinerlei Gründe erkennbar sind, die an dem Wahrheitsgehalt der anderen Aussagen zweifeln ließen.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090316.X04

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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