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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/09/0078 89/09/0069Rechtssatz
Einem Leistungsbescheid, der mit einem die Bestimmung des Leistungsumfanges betreffenden Vorbehalt (nämlich Herstellung des Einvernehmens mit der Bezirksverwaltungsbehörde über Art und Ausmaß der aufgetragenen Arbeiten) verbunden ist, fehlt es mangels hinreichender Bestimmtheit an der Qualität eines Vollstreckungstitels iSd § 1 VVG (Hinweis E 3.5.1984, 83/06/0241).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989090005.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011