Index
63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
BDG 1979 §123 Abs1; Beschluß auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens - Bescheidcharakter dieses (letztinstanzlichen) Beschlusses; entgegen der in den §§58 Abs2, 60 AVG festgelegten Begründungspflicht Unterlassen jeglicher rechtlichen Begründung für die Einleitung des Disziplinarverfahrens; diese krasse Mangelhaftigkeit (die nicht durch eine Begründung in der Gegenschrift nachgeholt werden kann) wiegt nicht weniger schwer als das Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden Punkt; Verletzung im Gleichheitsrecht
Schlagworte
VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Prüfungsmaßstab, Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Disziplinarrecht Beamte, BescheidbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B265.1986Dokumentnummer
JFR_10139073_86B00265_01