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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Auch wenn der Zugang zu einem Studium im Inland (hier Studium der Malerei und Graphik) durch begrenzte Aufnahmekapazitäten bzw ein Auswahlverfahren beschränkt ist, sind die Eltern weder rechtlich noch sittlich verpflichtet, ihrem Kind von vornherein ein leichter zugängliches Auslandsstudium zu finanzieren. Ist für die Zulassung zum gewünschten Studium (im Inland) ein bestimmtes Verfahren einschließlich Aufnahmsprüfung vorgesehen, kann dem Kind das Beschreiten dieses Weges selbst dann zugemutet werden, wenn die Gefahr besteht, im Falle des Scheiterns ein Studienjahr zu verlieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130155.X02Im RIS seit
20.11.2000