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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14;Rechtssatz
Bei Beantwortung der Frage, welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens (hier Fleischwareneinzelhandel und Wurstwareneinzelhandel) gehören, ist auf die Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Betriebstypus abzustellen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Textziffern 13 f zu § 24 EStG 1972; Stoll, Rentenbesteuerung/3, Seite 94 ff; E 20.11.1990, 90/14/0122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130022.X01Im RIS seit
20.11.2000