RS Vwgh 1993/5/19 93/09/0066

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §5 Abs1 idF 1990/473;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 5 Abs 1 DMSG schafft die rechtliche Möglichkeit, die Zerstörung eines geschützten Denkmals oder seine Veränderung zu gestatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090066.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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