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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / KostenRechtssatz
Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe und von Verfahrenskostenbeiträgen nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH; Beginn des Verzuges; nach - verspäteter - Rückzahlung der Kapital- und Zinsenforderung nicht eingeschränktes Klagebegehren nicht gerechtfertigt; Klage dennoch ein Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung; gegenseitige Aufhebung der Verfahrenskosten
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / Kosten, VerzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:A46.1985Dokumentnummer
JFR_10139073_85A00046_01