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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §36;Rechtssatz
Die Sanierungsbedürftigkeit eines Unternehmens kann nicht alleine anhand der abgabenrechtlichen Begriffe Gewinn und Umsatz gemessen werden, sondern ist auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (insbesondere der Liquidität) zu entscheiden (Hinweis Ruppe, Rechtsprobleme der Unternehmungssanierung, Seite 274).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130252.X02Im RIS seit
20.11.2000