RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0252

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Die Sanierungsbedürftigkeit eines Unternehmens kann nicht alleine anhand der abgabenrechtlichen Begriffe Gewinn und Umsatz gemessen werden, sondern ist auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (insbesondere der Liquidität) zu entscheiden (Hinweis Ruppe, Rechtsprobleme der Unternehmungssanierung, Seite 274).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130252.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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