RS Vwgh 1993/5/19 93/09/0020

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;

Rechtssatz

Das Vorbringen des antragstellenden Arbeitgebers (dieser ersuchte um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen bestimmten Ausländer als Feuerungsmaurer) im Interesse der Luftreinhaltung und der Minimierung des Schadstoffausstoßes sei die Notwendigkeit der raschen Durchführung von Arbeiten an Fabriksschornsteinen und Dampfkesseln gegeben, kann iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG nicht von vornherein als bloß einzelbetriebliches Interesse abgetan werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090020.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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