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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §4 Abs1 idF 1978/167;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/09/0078 89/09/0069Rechtssatz
Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen kann nicht mit der Unfinanzierbarkeit einer Gesamtsanierung (zu der die Miteigentümer des Objektes rechtlich - im Beschwerdefall - nicht verpflichtet wurden und werden können) begründet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989090005.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011