RS Vfgh 1986/9/29 B763/84

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Veröffentlicht am 29.09.1986
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27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art18 Abs1
DSt 1872 §2

Rechtssatz

Disziplinarstatut 1872; keine Bedenken gegen §2, auch nicht unter dem Blickwinkel des Art18 B-VG oder des Gleichheitsrechtes; Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission, mit dem der Bf. wegen Einschaltung einer Anzeige in einer Zeitung des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes gemäß §2 schuldig erkannt wurde; keine Willkür

Entscheidungstexte

Schlagworte

Disziplinarrecht Rechtsanwälte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B763.1984

Dokumentnummer

JFR_10139071_84B00763_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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