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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Disziplinarstatut 1872; keine Bedenken gegen §2, auch nicht unter dem Blickwinkel des Art18 B-VG oder des Gleichheitsrechtes; Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission, mit dem der Bf. wegen Einschaltung einer Anzeige in einer Zeitung des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes gemäß §2 schuldig erkannt wurde; keine Willkür
Schlagworte
Disziplinarrecht RechtsanwälteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B763.1984Dokumentnummer
JFR_10139071_84B00763_01