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DenkmalschutzNorm
BauPolG Slbg 1973Beachte
Rechtssatz
Es ist dem Bundesgesetzgeber aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht verwehrt, unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes (Art 10 Abs 1 Z 13 B-VG) eine spezifische Erhaltungspflicht des Eigentümers eines Denkmales und für deren Durchsetzung auch ein behördliches Auftragsverfahren vorzusehen. Davon hat er durch die Schaffung der Bestimmungen des § 4 Abs 1 Satz 2 und des § 7 Abs 1 DMSG Gebrauch gemacht. Diese gesetzlichen Regelungen sowie die Erlassung darauf gestützter Bescheide greifen nicht in die unter Art 15 Abs 1 B-VG fallende Kompetenz der Regelung baurechtlicher Belange ein, sondern lassen diese unberührt.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989090005.X06Im RIS seit
01.04.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022