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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0111 1Stammrechtssatz
Es belastet einen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit, wenn die Beh die "interne Aufgabenteilung der Vorstandsmitglieder" nicht untersucht, da diese für die strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft iSd § 9 Abs 1 VStG irrelevant ist (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178).
Schlagworte
Bearbeitung; Umsatzsteuer; Zuschneiden von Gegenständen zur Konfektionierung begünstigungsschädlich Zuschneiden; Umsatzsteuer; wenn zur Konfektionierung, dann begünstigungsschädliche BearbeitungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100471.X02Im RIS seit
20.11.2000