RS Vwgh 1993/5/24 92/10/0471

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Veröffentlicht am 24.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0111 1

Stammrechtssatz

Es belastet einen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit, wenn die Beh die "interne Aufgabenteilung der Vorstandsmitglieder" nicht untersucht, da diese für die strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft iSd § 9 Abs 1 VStG irrelevant ist (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178).

Schlagworte

Bearbeitung; Umsatzsteuer; Zuschneiden von Gegenständen zur Konfektionierung begünstigungsschädlich Zuschneiden; Umsatzsteuer; wenn zur Konfektionierung, dann begünstigungsschädliche Bearbeitung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100471.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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