Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist auf dem Boden der im Abgabenrecht anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Inhalt einer Tätigkeit ausschlaggebend. Ob die zu beurteilende Tätigkeit eine solche im Sinne der Gewerbeordnung oder andere berufsrechtlicher Vorschriften ist, ist für die Abgrenzung gewerblicher von freiberuflicher Tätigkeit im abgabenrechtlichen Sinn nicht ausschlaggebend; denn sogar Tätigkeiten, durch die ein Abgabepflichtiger gegen berufsrechtliche Vorschriften verstößt, lösen die nach der Lage des Falles in Betracht kommenden abgabenrechtlichen Tatbestände aus (Hinweis: E 13.5.1992, 90/13/0293).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gewerbe Gewerbliche Tätigkeit Freiberuf Freiberufliche Tätigkeit Abgabenrecht SteuerrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150029.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2009