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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §32 Z2;Rechtssatz
Der Erlaß von betrieblichen Verbindlichkeiten führt - so wie jeder Wegfall von Betriebsschulden, der nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht - zu einer gewinnerhöhenden Betriebsvermögensvermehrung; die aus dem Erlaß ehemals betrieblicher Verbindlichkeiten resultierende Betriebsvermögensvermehrung ist somit grundsätzlich im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1972 als positive nachträgliche Einkünfte steuerpflichtig (Hinweis: E 11.5.1976, 851/76;
Hofstätter-Reichel, Kommentar § 32 EStG 1972; Randziffer 8.1;
Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2 690).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150041.X01Im RIS seit
31.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.08.2008