RS Vwgh 1993/5/25 92/04/0259

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;

Rechtssatz

Der in § 25 GewO 1859 vorgesehenen Ungewöhnlichkeit von Geräuschen wohnt begrifflich der Charakter der Ungebührlichkeit und der Belästigung der Nachbarschaft inne (Hinweis: Laszky-Nathansky GewO Wien 1937, 709).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040259.X04

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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