Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist in einem mit einem "übergangenen Nachbarn" eingeleiteten Verfahren am 1.1.1989 bereits eine Augenscheinsverhandlung anberaumt und dem Nachbarn bekanntgegeben gewesen, so ist auch zur Frage der Stellung der "übergangenen Nachbarn" von der (im E 30.9.1983, 82/04/0231, VwSlg 11169 A/1983 dargestellten) Rechtslage vor der Gewerberechtskontrolle 1988 auszugehen (Hinweis: E 14.11.1989, 89/04/0047).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar übergangener Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Übergangene ParteiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040263.X03Im RIS seit
11.07.2001