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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1859 §25;Rechtssatz
Musikgeräusch aus einem Diskothekenbetrieb kann ungebührlichen und die Nachbarschaft belästigenden Charakter haben; dieser (und damit die Genehmigungspflicht) wird durch ein Auftreten während mehrerer Jahre ungeachtet eines - weder nach der GewO 1859 noch nach der GewO 1973 (insbesondere § 376 Z 11 Abs 2 leg cit) relevanten - allfälligen Gewöhnungseffektes im Nachbarschaftsbereich nicht ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040259.X05Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011