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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Tritt der Steuerpflichtige in Beziehungen zur Steueroase Liechtenstein, muß er von Anbeginn dafür sorgen, daß er den österreichischen Abgabenbehörden diese Beziehungen vollständig aufhellen und dokumentieren kann. Dazu muß er nötigenfalls mit ausländischen Geschäftspartnern die hiezu erforderlichen Vereinbarungen treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140019.X02Im RIS seit
11.07.2001