RS Vwgh 1993/5/25 90/07/0134

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/11 87/07/0170 5

Stammrechtssatz

Die Behörde hat gem § 15 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 unter anderem die Interessen der Parteien und der Allgemeinheit gegenseitig abzuwägen und eine Gesamtlösung zu finden, mit welcher den Interessen aller Verfahrensparteien Rechnung zu tragen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990070134.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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