Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/04/0014Rechtssatz
Die Feststellung, die von der Betriebsliegenschaft ausgehenden Lärmimmissionen lägen hinsichtlich ihrer Intensität etwa im Bereich der sonstigen Umgebungsgeräusche, ist - als Grundlage für ein medizinisches Sachverständigengutachten - mangelhaft, wenn nicht festgestellt wurde, in welcher Häufigkeit und mit welchen Pausen die Umgebungsgeräusche tatsächlich auftreten, weil nicht beurteilt werden kann, inwieweit die von der Betriebsliegenschaft ausgehenden Störgeräusche in den Umgebungsgeräuschen untergehen oder zu diesen hinzutreten.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker GewerbetechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040013.X05Im RIS seit
03.04.2001