RS Vwgh 1993/5/25 92/04/0259

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §358 Abs1;
GewO 1973 §376 Z11 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0230 E 2. Juli 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Abspruch über ein auf § 358 Abs 1 GewO 1973 gestütztes Feststellungsbegehren sind sämtliche für die Genehmigungspflicht einer bestimmten, vom Feststellungsantrag erfaßten Anlage maßgeblichen Merkmale - im gegebenen Fall also auch die sich im Hinblick auf die Bestimmung des § 376 Z 11 Abs 2 GewO 1973 ergebenden - zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040259.X02

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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