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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §358 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0230 E 2. Juli 1982 RS 1Stammrechtssatz
Bei Abspruch über ein auf § 358 Abs 1 GewO 1973 gestütztes Feststellungsbegehren sind sämtliche für die Genehmigungspflicht einer bestimmten, vom Feststellungsantrag erfaßten Anlage maßgeblichen Merkmale - im gegebenen Fall also auch die sich im Hinblick auf die Bestimmung des § 376 Z 11 Abs 2 GewO 1973 ergebenden - zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040259.X02Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011