RS Vwgh 1993/5/25 93/04/0013

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §52;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §77 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/04/0014

Rechtssatz

Die Behörde überschreitet ihre Befugnisse, wenn sie unter Anwendung "entsprechender Gesetze der Akustik" über die vom gewerbetechnischen Sachverständigen gegebenen Werte hinaus Berechnungen über die Auswirkungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Lärmimmissionen in der Nachbarliegenschaft anstellt, obwohl ihr ein entsprechendes Fachwissen nicht zur Verfügung steht.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040013.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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