Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/04/0014Rechtssatz
Die Behörde überschreitet ihre Befugnisse, wenn sie unter Anwendung "entsprechender Gesetze der Akustik" über die vom gewerbetechnischen Sachverständigen gegebenen Werte hinaus Berechnungen über die Auswirkungen der von der Betriebsanlage ausgehenden Lärmimmissionen in der Nachbarliegenschaft anstellt, obwohl ihr ein entsprechendes Fachwissen nicht zur Verfügung steht.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker GewerbetechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040013.X04Im RIS seit
03.04.2001