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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1973 §13 Abs1;Rechtssatz
Nach Wortlaut und Systematik der GewO 1973 stellen eine Verurteilung etwa wegen Vergehens nach § 159 StGB bei Erfüllung der im Schlußteil des § 13 Abs 1 GewO 1973 festgelegten Voraussetzungen einerseits und Insolvenzfälle im Sinne des § 13 Abs 3 bis 5 GewO 1973 andererseits je verschiedene Ausschließungsgründe dar. § 159 Abs 1 Z 1 StGB ist auf die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit abgestellt, § 13 Abs 3 bis 5 GewO 1973 ist hingegen auch anwendbar, wenn in Ansehung des Eintrittes der Insolvenz kein ein Tatverhalten iSd § 159 Abs 1 Z 1 StGB miteinschließender Verursachungszusammenhang besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040067.X01Im RIS seit
20.11.2000