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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaRechtssatz
Oö. GemeindewahlO 1967; Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Frankenmarkt; Betrauung eines Unbefugten (Gemeindebediensteten, der keiner Wahlbehörde als Mitglied angehörte) mit der selbständigen Auswertung der im Wahlsprengel II abgegebenen Stimmzettel noch vor der amtlichen Ermittlung des Endergebnisses der Wahl; Aufhebung des Verfahrens zur Wahl des Gemeinderates, soweit es den Wahlsprengel II betrifft, vom Beginn der Wahlhandlung an, weil die erwiesene Rechtswidrigkeit jedenfalls auf das Ergebnis von Einfluß sein konnte (unter Hinweis auf VfSlg. 4882/1964)
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen, Ermittlungsverfahren (Wahlen), WahlbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:WI17.1985Dokumentnummer
JFR_10138998_85WI0017_01